Amtsblatt für die Stadt Nauen

DS 0348
Bebauungsplan „Wohngebiet Markee-Nord“
Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
1. dass die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgetragenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgelegten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der als Anlage „Abwägung…“ beiliegenden, von der Stadtverordnetenversammlung geprüften Abwägungstabelle abgewogen werden;

 

2. dass das Abwägungsergebnis nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander insgesamt gerecht ist und gebilligt wird;

 

3. dass diejenigen aus der Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis dieser Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen sind;

 

4. dass auf der Grundlage des gebilligten Abwägungsergebnisses und des Städtebaulichen Vertrags der Bebauungsplan „Wohngebiet Markee-Nord“, OT Markee, die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen wird. Die Begründung mit der Ermittlung und Bewertung der Umweltbelange wird gebilligt (Anlage);

 

5. den Bürgermeister zu beauftragen, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist gemäß § 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Außerdem ist gemäß § 44 Abs. 5 BauGB auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen (Erlöschen von Entschädigungsansprüchen).
Beschluss-Nr. 328/2021


Bebauungsplan „Wohngebiet Markee Nord“, OT Markee, der Stadt Nauen Inkrafttreten
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen hat in ihrer Sitzung am 21.09.2021 den Bebauungsplan „Wohngebiet Markee Nord“, OT Markee als Satzung beschlossen.

 

Die Satzung betrifft den Geltungsbereich in der Gemarkung Markee, Flur 4, Flurstücke 125, 127 – siehe Skizze der Lage des Geltungsbereichs.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).


Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung in der Stadtverwaltung Nauen, Rathausplatz 1, 14641 Nauen, Zimmer 25, während der Sprechzeiten:
Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr,
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 03321 / 408240) können auch außerhalb der Sprechzeiten Termine vereinbart werden.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Nauen unter Stadtentwicklung & Bauen; Planen und Bauen eingesehen werden.

 

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, § 214 Abs. 2 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (§ 215 Abs. 2 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des § 44 Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen dieses Planes in eine bisherige Nutzung und über das Erlöschen dieser Ansprüche wird hingewiesen.

 

Skizze der Lage des Geltungsbereichs
Bebauungsplan „Wohngebiet Markee-Nord“, OT Markee

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.Stadt-Nauen.de vom 11. Oktober 2021 Nummer 6