Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

Beschlüsse

  • Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  • Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

Beiträge  

Beitragsklassen   Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr
01 Erwachsene  € 30.00
02 Auszubildende, Rentner, Studenten   € 20.00
03 Schüler € 0.00
04 Ehrenmitglieder € 0.00
05 Kursmitglieder *1 € 9.00
06 Fördermitglieder € 30.00 (Mindesbeitrag)
07 Familienmitgliedschaft *2 € 50.00

 

*1 Die Kursmitgliedschaft ist auf 3 Monate beschränkt.

*2 2 Personen aus einem Haushalt. Beide Personen sind stimmenberechtigt.  

 

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. 
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. März eines jeden Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen. 
  3. Ermäßigte Beiträge müssen beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beitragsklasse. 
  4. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  5. Bei einem Zahlungsverzug von 6 Monaten folgt eine Entscheidung des Vorstandes über die Fortsetzung der Mitgliedschaft.
  6. Kursmitglieder entrichten Ihren Beitrag mit Beginn des Kursangebotes.

Gebühren

  1. Für zusätzliche Sport- und Freizeitangebote (Kurse, Zirkel usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im einzelnen festzulegen sind.
  2. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung sowie die persönlichen Daten werden im Vereinsverwaltungssystem gespeichert. Diese Daten dürfen, außer den Vereinsorganen, Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Vereinskonto

Institut    Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam   
BIC WELADED 1 PMB
IBAN DE 56 1605 0000 1000 8286 69

 

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.

 

Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist in schriftlicher Form 6 Wochen vor dem Jahresende zum Jahresende möglich.

letzte Änderung 23.9.2020